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Betreuungsunterhalt Barunterhalt bei Auslandsaufenthalt des Kindes
#1
Hallo,
mein Sohn macht gerade ein Auslandsjahr außerhalb der EU.
Ich weiß, dass ich weiter unterhaltspflichtig bin, weil die Mutter ja weiter "aus der Ferne" betreut.
Ich möchte gerne nächstes Jahr meinen Sohn dort besuchen und ca. zwei Wochen dort bleiben.
Ändern sich dann nicht die Verhältnisse? Ich leiste doch dann den Löwenanteil an Betreuung und nicht mehr die Mutter, die zuhause sitzt.
Die Unterhaltspflicht schon mal umzukehren wäre doch ein guter Start, für einen Wechsel des betreuenden Elternteils, der nach seiner Rückkehr möglicherweise ansteht.
Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen.

Grüße Marcus
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Betreuungsunterhalt Barunterhalt bei Auslandsaufenthalt des Kindes - von Marcus - 16-09-2019, 16:12

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