16-09-2019, 21:16
Deine Wortwahl legt nahe, dass du den fatalen Beschluss des OLG Köln dazu bereits kennst: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=3995
In dem Beschluss findest du diverse Begründungen. Lies sie, dann wirst du leider feststellen, dass deine Argumentation nicht vor Gericht verfangen kann, du damit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durchkommst.
In dem Beschluss findest du diverse Begründungen. Lies sie, dann wirst du leider feststellen, dass deine Argumentation nicht vor Gericht verfangen kann, du damit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durchkommst.