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Umgangsklage, oder sein lassen
#4
Familienausflüge und ein gemeinsamer Urlaub waren da aber nicht gerade die richtige Vorbereitung. Wenn das Kind so lange in Fremdbetreuung ist, würde ich es immer direkt dort abholen, nicht in der Exenwohnung.

Auch in der Wohnung muss man sich die Ex nicht antun. Ich habe das Kind jahrelang dort abgeholt, ohne die Ex je zu sehen. Zur vereinbarten Zeit geklingelt, vor der Tür stehengeblieben, Kind ging oben aus der Wohnungstür und kam allein die Treppen runter zu mir. Ich bin ja wegen dem Kind da und nicht wegen einer uninteressanten Person, die aus meinem Leben entfernt ist.
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Umgangsklage, oder sein lassen - von HeinrichH - 20-09-2019, 10:02
RE: Umgangsklage, oder sein lassen - von p__ - 20-09-2019, 10:15
RE: Umgangsklage, oder sein lassen - von p__ - 20-09-2019, 11:23

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