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Unterhalt nach Abitur
#7
(25-09-2019, 08:14)FSK_Unterhalt schrieb: Ich bin ein sehr glücklicher Mann und über ein ob und wenn und könnte, möchte ich mir dazu keine Gedanken machen.

Damit hast du bewiesen, dass du wirklich ein Mann bist, sich vor dem Eingehen einer Unterhaltspflichtung keine Gedanken zu machen ist typisch männlich und die Folgen davon der Hauptgrund fürs Forum :-)

(25-09-2019, 08:14)FSK_Unterhalt schrieb: Die Frage die mich mir nun stellt: Lieber die Füße für den Rest des Jahres stillhalten und die bisherige Summe für die 6 Monate weiter zahlen (was mich finanziell nicht in den Ruin treibt) und dann zum Beginn der EZ gegen Nachweis den Unterhalt einstellen oder alle Unterlagen zur Neuberechnung einfordern und ggf. nur 3 (oder sind es doch 4?) Monate zur Übergangsfrist zu zahlen (Wo ist die Übergangsfrist fest geschrieben? Leitlinien?), aber dann Gefahr laufen, dass ich einen neuen Titel unterschreiben soll / muss, was ich unter allen Umständen vermeiden will. Bisher schwelgt man sich ja im glauben, dass man einen gültigen Titel hat (welcher im Übrigen weit unter meiner aktuellen Situation betitelt ist)

Die Orientierungphase ist nach Grund und Zeitraum individuell zu bemessen. Die drei Monate habe ich genannt, weil das ein häufig von den Gerichten ausgesprochener Zeitraum ist, nämlich die Zeit zwischen Abitur und weiterer Ausbildung. Das kann auch viel länger oder Null sein. Bei Praktika, die bereits auf einen Berufswunsch zielen und die typisch für ein bestimmtes Studienfach sind werden die Richter eher längere und begründetere Unterhaltsgründe sehen. Das Risiko besteht auch in eurem Fall. Deshalb und weil du einen konfliktvermeidenden Eindruck machst, ist in der Tat zu überlegen, ob du nicht bis Dezember den Unterhaltsanteil weiterzahlst. Auf jeden Fall solltest du aber sofort kundtun, dass du das ohne Anerkennen einer Rechtspflicht tust und mit der Zahlung für Dezember endet, weil du ab dann kein Einkommen mehr hast. Sie sollte sich bitte frühzeitig nach einem Nebenjob umsehen und sich dann auf einen Bafög-Antrag vorbereiten.

Der alte Titel gilt nicht mehr, wenn der wirklich so formuliert ist. Sollte durch ein weiterzahlen ein neuer Unterhltsgrund dazugekommen sein, stellt dies keinesfalls die Vollstreckbarkeit des ausgelaufenen Titels wieder her, sondern ist "nur" ein Nachteil in einem kommenden Verfahren, wenn es wieder um Unterhalt geht.

Die Drohung mit der Pfändung geht gar nicht. Auch wenn sie den Vater nicht kennt, droht man einem Menschen nicht, fast zwei Jahrzehnte lang einen fünf- oder vielleicht sogar einen sechsstelligen Betrag für einen bezahlt hat. Dafür ist vielmehr Dankbarkeit angebracht. Sollte weiter eine Unterhaltspflicht bestehen, kann die auf dem üblichen Weg geltend gemacht werden auch ganz ohne Drohungen.
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Unterhalt nach Abitur - von FSK_Unterhalt - 24-09-2019, 16:07
RE: Unterhalt nach Abitur - von Arminius - 24-09-2019, 16:29
RE: Unterhalt nach Abitur - von p__ - 24-09-2019, 17:33
RE: Unterhalt nach Abitur - von Vater Morgana - 25-09-2019, 07:55
RE: Unterhalt nach Abitur - von FSK_Unterhalt - 25-09-2019, 08:14
RE: Unterhalt nach Abitur - von p__ - 25-09-2019, 09:04
RE: Unterhalt nach Abitur - von Austriake - 25-09-2019, 08:22
RE: Unterhalt nach Abitur - von Arminius - 25-09-2019, 20:55
RE: Unterhalt nach Abitur - von HeinrichH - 25-09-2019, 11:01

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