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Unterhaltsrückzahlung für Kuckuckskind
#1
Seltener Fall: Mann will Kindesunterhalt für Kuckuckskind zurück. Selten, weil das vor Gericht meistens schon früh scheitert oder gar nicht erst versucht wird. Und es passiert in Österreich, ging bis vors dortige OHG:
https://www.nachrichten.at/panorama/chro...58,3173850

Der "falsche" Vater forderte Kindesunterhalt (35.000 Euro) zurück. Die Frau habe ihn damals angelogen und vorsätzlich verschwiegen, dass sie zu ähnlicher Zeit mit zwei Männern Sex gehabt habe. Die Frau entgegnete, dieser habe sie nicht danach gefragt. (...)

Der OGH hielt nun dem Bericht zufolge fest, eine Frau sei zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, einem möglichen Vater von sich aus zu sagen, dass sie auch mit anderen Personen verkehrt hat. Die einschlägige Judikatur dazu betraf aber Frauen, die wirklich geglaubt haben, der von ihnen als Vater bezeichnete Mann sei der Vater. Anderes gelte aber, wenn eine Frau wider besseres Wissen einen Mann über dessen Vaterschaft informiert. In diesem Fall müsse der betroffene Mann nicht nachfragen, ob er als Einziger dafür infrage kommt.

Nach den Feststellungen des Landesgerichts wusste die Mutter, wer der wirkliche Vater war. Sollte die Frau den Mann also bewusst falsch informiert haben, müsse sie den ausgelegten Unterhalt zurückzahlen, erklärten jetzt die Höchstrichter.


"bewusst falsch" ist der Schlüssel. Und der ist so gestaltet, dass der Nachweis ziemlich schwierig zu führen sein wird.
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Unterhaltsrückzahlung für Kuckuckskind - von p__ - 10-10-2019, 14:35

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