10-12-2019, 23:08
(10-12-2019, 19:58)Zahldepp schrieb: Wird im Mangelfall zusätzliche Altersvorsoge unterhaltsmindernd berücksichtigt beim Betreuungsunterhalt für die KM?
Beim Ehegattenunterhalt wird sie unterhaltsmindernd berücksichtigt (bis zu insgesamt 24% oder 25% des Brutto, also öffentliche plus private Altersvorsorge), dann sollte das auch beim Betreuungsunterhalt so sein. Es könnte aber sein, dass da die OLG-Bezirke unterschiedlich verfahren. Mal in die Leitlinien des zuständigen Bezirks sehen.
Nicht berücksichtigt wird sie im Mangelfall bei Unterhalt an minderjährige Kinder wegen §1603 Abs. 2 BGB. Darum geht es hier aber nicht. Gefährlich wird es auch, wenn sie plötzlich nach Eintritt der Unterhaltspflicht begonnen wird. Das wird dann als Trick betrachtet, den Unterhlt zu drücken.