p__ schrieb:Das ist wahrscheinlich missverständlich. Wird nicht explizit nach Belegen gefragt, sollte man auch keine beilegen. Wird gefragt, so sind sie beizulegen, sie sind Bestandteil der Auskunft die die Berechtigte erfragen kann. Oder wie in deinem Fall, wo es sowieso vor Gericht geht und jede Auslassung sofort noch teurer wird.
Ok, verstanden. Danke dir!
Noch eine Frage:
Ich betreue ja ca. 40:60, muss aber gerichtlich festgelegt Kindesunterhalt im mittleren Bereich der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Mutti wird jetzt mehr,mind. 1 Stufe, verlangen, zudem macht sie Mehrbedarf und Sonderausgaben geltend. Wechselmodell (50:50) wurde abgelehnt wegen "Kindeswohl".
Ich bin jetzt soweit, dass ich sage mir reicht das ganze Theater.
Der Umgang ist auch gerichtlich festgelegt inkl. hälftige Ferienbetreuung.
Falls ich jetzt tatsächlich mehr zahlen müsste, würde ich freiwillig auf jeglichen Ferienumgang verzichten. Mutti soll das als Betreuungs-Elternteil alleine stemmen, immerhin erhält sie weit mehr als 100% Kindesunterhalt.
Kann ich den Umgang einfach so einstellen oder muss ich da auch Anträge bei Gericht stellen?
Grüße
Lullaby