Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?!
#6
Wenn es dir Spass macht und Du die Zeit hast, dann spiele halt mit der Helferindustrie. Als erstes mahnen lassen, dann o.g. hinschreiben. Alle Fristen ausnutzen, wenn es geht immer um Verlaengerung bitten, grundsaetzlich nie was vollstaendiges einreichen etc. etc. etc. Anregungen wie manN die aergert, gibt es hier genug im Forum. Mir persoenlich waere das zu nervig, ich wuerde denen nur das absolut noetigste schnell schicken um die Sache vom Tisch zu bekommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! - von kay - 26-11-2019, 16:02

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Nach 11 Jahren warscheinlich wieder in D wunder007 16 1.580 24-09-2023, 19:59
Letzter Beitrag: wunder007
  es geht schon wieder los.... netlover 38 26.893 20-03-2016, 12:35
Letzter Beitrag: raid
  Beistandschaft - JA fordert nun Auskunft über Einkommen Trullo1 31 23.179 19-06-2015, 14:51
Letzter Beitrag: p__
  Prozesskostenhilfe nach Jahren wieder entziehen? Zala 11 11.342 07-06-2015, 13:05
Letzter Beitrag: Zala

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste