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Fragen zu Nachteilsausgleichserklärung / Nachteilsausgleichspflicht bei Realsplitting
#1
Question 
Hallo zusammen. Ich zahle seit 2015 Gattenunterhalt, den ich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG steuerlich geltend mache. Erstmals kam das Thema mit der Unterschrift der Unterhaltsempfängerin unter die Anlage U bei der Steuererklärung 2016 auf.

Ich habe der Ex also seinerzeit ein Schreiben aufgesetzt, wonach ich sie um die Unterschrift unter die Anlage U meiner Steuererklärung 2016 und damit die Zustimmung zum Sonderausgabenabzug bitte. Betreff: "Einkommensteuererklärung 2016". Im Gegenzug zu dieser Bitte habe ich folgendes erklärt:

"Ich versichere hiermit, dass ich dir die hierdurch entstehenden steuerlichen Nachteile ausgleichen werde."

Die Ex stellt sich auf den Standpunkt, damit hätte ich mich auch für die folgenden Steuerjahre (2017, 2018) verpflichtet, einen Nachteilsausgleich zu leisten. Das sehe ich nicht so, denn es war keine Rede von weiteren Steuerjahren. In Bezug auf die weiteren Jahre konnte ich ja noch nicht absehen, ob ich einen Nachteilsausgleich in Kauf nehmen will, also ob dies steuerlich günstig ist.

Freilich habe ich nun in allen Jahren den Sonderausgebenabzug steuerlich geltend gemacht. Die Ex argumentiert wohl, allein aufgrund dieser Tatsache müsse ich ihr auch einen Nachteilsausgleich leisten. Ich argumentiere, ein solcher Anspruch kann allenfalls bestehen, wenn es eine Nachteilsausgleichserklärung gibt, und deren Wortlaut ist genau auszulegen - die Auslegung ergibt hier, dass sich die Nachteilsausgleichserklärung nur auf ein einzelnes Steuerjahr bezieht.

Weiß jemand, was richtig ist? Woraus folgt der Anspruch?
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Fragen zu Nachteilsausgleichserklärung / Nachteilsausgleichspflicht bei Realsplitting - von Corleone - 01-12-2019, 17:16

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