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Fragen zu Nachteilsausgleichserklärung / Nachteilsausgleichspflicht bei Realsplitting
#7
(04-12-2019, 17:04)Corleone schrieb: Weil dem Unterhaltsempfänger keine steuerlichen Nachteile aus dem Bezug von Unterhalt erwachsen sollen. Dies entspräche nicht der Billigkeit. Dass dem Geber aus der Unterhaltsbelastung gleich dreifacher Nachteil entsteht (Unterhalt + steuerliche Nachteilsausgleichspflicht + höhere Anwaltskosten), und er praktisch gar keine steuerliche Entlastung bekommt, wird dagegen als der Billigkeit entsprechend angesehen.

Mir scheint, du hast es immer noch nicht so richtig verstanden.

Dieses System ist zwar extrem ungerecht zu Männern/Vätern, aber Schaden zufügen aus blossem Selbstzweck, nur damit der Unterhaltspflichtige geschädigt wird, so weit ist dieses System (noch) nicht.

Wenn ein Steuerpflichtiger Geld aus seinem Einkommen jemand anderem zukommen lässt, egal aus welchem Grunde, und er will für das weitergeleitete Geld keine Steuern zahlen und macht dieses Geld als Sonderausgaben geltend (um darauf eben keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen), dann muss entweder jemand anderes diese Steuern zahlen. Oder der Steuerpflichtige übernimmt den Anteil des Empfängers, wenn bei diesem gewisse Freigrenzen überschritten werden. Das verhält sich im Übrigen genau so, wenn ich z.B. meine bedürftigen Eltern oder meinen geistig behinderten Bruder unterstütze - dem Finanzamt ist es scheißegal, wer wem Geld aus welchem Anlass zahlt. Das Finanzamt will seinen Anteil haben.

Zum Nachrechnen:

Corleone erzielt ein Jahreseinkommen von 100.000.- €. Sein Steuersatz beträgt 30%, entspricht 30.000.- €.
Nun überweist Corleone aus seinen 100.000.- € Einkommen den Betrag von 20.000.- € an seinen kranken Bruder, die bedürftige Mutter oder die gierige ExFrau. Nunmehr hat Corleone nur noch 80.000.- € Einkommen, zudem fällt dadurch sein Steuersatz auf 25%. Corleone zahlt also keine 30.000.- € Einkommenssteuern mehr, sondern nur noch 20.000.- €.
Die Differenz von 10.000.- € will der Staat natürlich nicht einfach so verschenken - also zahlt der Empfänger der Zuwendung. Wenn der Empfänger keine weiteren Einkünfte als die erwähnten 20.000.- € von Corleone hat, dann entsteht aus diesem Betrag eine Steuerschuld von 2.000.- € (nur als Beispiel angenommen!). Diese hat nun Corleone zu übernehmen, wenn er einen Nachteilsausgleich zugesichert hat.

Am Ende zahlt Corleone dann eben 22.000.- € Einkommenssteuer. Plus 20.000.- € geleistetem Unterhalt. Nach gängiger Rechtssprechung in Deutschland gelten Unterhaltszahlungen von Männern als Konsumausgaben - will heissen, an der Unterhaltspflicht ist ein Mann selbst schuld. Hätte er nicht geheiratet, hätte er nicht in eine Frau abgelaicht, wäre ihm diese Unterhaltspflicht erspart geblieben.

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Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Fragen zu Nachteilsausgleichserklärung / Nachteilsausgleichspflicht bei Realsplitting - von Austriake - 04-12-2019, 18:22

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