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Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung
#1
In ein paar Monaten wird wohl der Unterhalt neu berechnet. Wollte schon mal etwas vorarbeiten. Einige Posten sind mir unklar.
Ich mache eine einfache EÜR wo eigentlich alles draus hervor geht.
 
Kredite habe ich keine. Rente nur gesetzlich. Also keine Sonderposten. 

Jetzt tauchen hier in den Steuerbescheiden Freibeträge für Kinder auf. Dann Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und ein großer Posten an außergewöhnlichen Belastungen (Unterhaltsaufwendungen). 

Ich denke mal diese Posten muss ich raus rechen, richtig?  

Dann kommt logischerweise ein höherer Betrag bei "zu versteuerndes Einkommen" heraus. Gebe ich diesen Betrag dann in einen Einkommensteuerrechner ein, um den unterhaltsrelevanten Betrag für das entsprechende Jahr zu bekommen? 


Mir ist auch klar, dass ich die letzten drei Jahre nehmen muss. Ich habe mal gelesen in einigen Fällen können auch die letzten fünf genommen werden? Wie müsste ich sowas begründen?
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Nachrichten in diesem Thema
Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung - von HeinrichH - 16-12-2019, 18:00

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