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Schulwahl
#15
Der Beschluss, der eine Blockadewirkung des Vaters bei der Schulwahl trotz gemeinsamem Sorgerecht verneint passierte in Bayern. Da steht eben drin, das die Schulwahl dem Sorgerecht unterfällt, aber kein Recht zur Blockade darstellt. So stehts auch im Gesetz, §1626 BGB: "Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an."

Es ist dein Recht, mitzureden und dich zu einigen.

Hier nochmal der hier bereits oft gepostete Beschluss:

Verwaltungsgericht München Urteil vom 22.09.03, Az M 3 K 03.2260

"Gemäß § 2 Abs.1 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern - VSO - ist ein Kind, das vollzeitschulpflichtig wird, von den Erziehungsberechtigten zum Anmeldetermin an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einer privaten Volksschule anzumelden. Diese gesetzliche Bestimmung hat nicht zum Ziel, die Schulanmeldung durch beide Erziehungsberechtigte als Voraussetzung ihrer Wirksamkeit anzuordnen. Es wird damit lediglich der Zweck verfolgt, jeden der Erziehungsberechtigten dazu anzuhalten, ein schulpflichtiges Kind ordnungsgemäß zum Schulbesuch anzumelden. Mit dieser Zielrichtung erlegt § 2 Abs. 1 VSO den Erziehungsberechtigten eine Verpflichtung auf und vermittelt ihnen etwa nicht ein Abwehrrecht gegenüber den Schulbehörden, wie es der Kläger anzunehmen scheint. Im Ergebnis ist also dann, wenn nur ein Erziehungsberechtigter das Kind anmeldet, weder der gesetzlichen Vorschrift des § 2 Abs. 1 VSO zuwider gehandelt, noch liegt eine denkbare Rechtsverletzung desjenigen Erziehungsberechtigten vor, der die Anmeldung zur zuständigen Schule nicht selbst vorgenommen hat."

Fazit: Eine Anmeldung durch ein Elternteil allein ist auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge möglich. Die Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten ist entbehrlich. Das gilt nicht nur für Grundschulen, sondern für schulpflichtige Kinder aller Schularten.
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Schulwahl - von Ein Vater - 02-01-2020, 11:36
RE: Schulwahl - von ArJa - 02-01-2020, 12:52
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RE: Schulwahl - von p__ - 08-01-2020, 12:58

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