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Frage zur ZPO: Fehlurteil korrigieren?
#4
Im Zivilprozess wirst du selten bis zu einer Revisionmöglichkeit kommen. Die ist gem. § 542 ZPO ff. sehr beschränkt.
Vermutlich gehts dir nur um eine Berufung. Die geht auch gegen Amtsgerichtsurteile und muss darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht oder dass zu berücksichtigende neue Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen - § 513 ZPO.
Berufungen werden ncht so häufig abgewimmelt. Der kluge Kläger/Beklage hat schon am Amtsgericht die Berufung im Hinterkopf, wenn die Dinge in die falsche Richtung laufen.
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RE: Frage zur ZPO: Fehlurteil korrigieren? - von p__ - 19-01-2020, 14:58

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