20-01-2020, 20:25
Wenn der betreuende Elternteil nicht nur die Betreuung, sondern auch den Barunterhalt selbst bezahlen muss leistet er 1. Betreuung und 2. Barunterhalt. Die Betreuungsleistung steht dem Barunterhalt gleich. Damit sind auch beide Unterhaltsteile abzuziehen, wenn dieser Elternteil selber unterhaltspflichtig ist.
Da gibt es einige ältere Urteile, ein Neueres in dem dieser Gedanke auch dargelegt ist ist der Beschluss des BGH vom 15.2.2017, Az. XII ZB 201/16
Da gibt es einige ältere Urteile, ein Neueres in dem dieser Gedanke auch dargelegt ist ist der Beschluss des BGH vom 15.2.2017, Az. XII ZB 201/16