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Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen?
#11
Wie alle, die es mit einer rachsüchtigen, engherzigen, niederträchtig auf finanzielles Ausschlachten fixierten ExFrau zu tun haben, und UNFÄHIG sind, zu erkennen, wie SCHLECHT diese Art [Unterschreitung des Mindestniveaus] sind, machst du dir viel zu viele Hoffnungen!!! Du kannst mit "gutem Verhalten" , mit perfekt geschriebenen SMS usw. .... bei diesem Weib NICHTS erreichen. Erzielst du einen besseren Umgangsbeschluss, wird sie ihn, sobald dies möglich ist und der Unterhalt neu fixiert ist, SOFORT unterlaufen.

Es gilt dieser Satz hier voll und ganz. NICHTS ANDERES:

" Praxis ist, dass die Ex eine unagreifbare Göttin ist und gegen ihren Willen einfach gar nichts läuft, Beschlüsse hin oder her. Sie kann sabotieren oder befürworten und das ist das Gesetz. Eine bittere Realität, die viele hier lernen mussten."
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RE: Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen? - von Othmar - 27-01-2020, 10:22

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