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Frau will mit kinder nicht ausziehen
#4
Wenn sie nach besagtem § 1361b BGB die Überlassung der Ehewohnung beantragt und gewinnt, dann kann sie in der Trennungszeit ganz offiziell drin bleiben. Wenn die Scheidung stattfindet, kann sie nach § 1568a BGB vorgehen. Wenn sie drin bleibt, muss sie für deinen Anteil Miete bezahlen. Kann sie sich das als ALG 2 - Empfängerin überhaupt leisten?
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Frau will mit kinder nicht ausziehen - von Mido - 08-02-2020, 20:22
RE: Frau will mit kinder nicht ausziehen - von p__ - 10-02-2020, 23:35

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