10-02-2020, 23:35
Wenn sie nach besagtem § 1361b BGB die Überlassung der Ehewohnung beantragt und gewinnt, dann kann sie in der Trennungszeit ganz offiziell drin bleiben. Wenn die Scheidung stattfindet, kann sie nach § 1568a BGB vorgehen. Wenn sie drin bleibt, muss sie für deinen Anteil Miete bezahlen. Kann sie sich das als ALG 2 - Empfängerin überhaupt leisten?