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Umgang gerichtlich festlegen lassen - Durchsetzbare Forderungen und Luftschlösser
#5
Vielen Dank schonmal für das Feedback.

Ich hab ja schon befürchtet, dass man mir keine unverrückbaren Orientierungswerte geben kann. Das macht die Sache nicht einfacher.

Aber wie sieht das denn im Umgangsrechtsstreit in der Praxis aus?
Ich stelle meine Forderungen, die Kindesbesitzerin erklärt schriftlich was sie ablehnt und zu was sie zustimmt?
Und dann?
Biete ich dann einen Kompromiss an?

Sofern sie wieder ablehnt, biete ich einen weiteren Kompromiss an?
Ist das ein langwieriges Schriftverkehr-Ping-Pong?
Wie lange soll man das Spiel spielen?

Zieht der Richter irgendwann die Reißleine und bestimmt einfach über unsere Köpfe hinweg?



@kay
ich würde eher die Variante bevorzugen mein Kind nur 24h am WE bei mir zu haben, aber dafür wöchentlich. Ich weiß natürlich, dass die Wahrscheinlichkeit für die Festsetzung dieses Modells nicht sehr hoch liegt.
Mir wurde von anderen Seiten gesagt, was dagegen spricht, ist dass die Mutter die Gelegenheit haben soll ganze Wochenenden mit dem Kind verbringen zu können und nicht nur halbe. Letztlich wird man immer eine mütterfreundliche Begründung finden.

Ich werde versuchen damit zu argumentieren, dass mir die KM bis dato immer noch nicht erlaubt unser Kind in der Nacht in Obhut zu nehmen. Das ist, nebenbei, ein wesentlicher Grund, warum ich mich genötigt sehe vor Gericht zu ziehen, da ich nicht länger bereit bin diese Einschränkung hinzunehmen. Laut div. Anwälten stehen meine Chancen ganz gut, dass die Ex beim Richter mit ihrer Weigerung nicht auf Verständnis stoßen wird, weshalb sie in der Sache vermutlich nachgeben müssen wird.
Ich möchte so argumentieren, dass ich ihr vordergründig damit entgegenkommen, indem unser Kind nur eine Nacht bei mir verbringt und nicht zwei hintereinander. So dass ihr scheinbar die Sorgen um das “Weggeben” etwas gemindert werden.

@Zahlesel_RUS
Nein, ich habe kein GSR. Ich realisiere, dass bei deinen Antworten die Annahme mitschwingt, ich sei im Besitz des GSR. Leider nein!


zu 2 ( einmal die Woche an einem bestimmten Tag ca. 3h nach dem Kindergarten/Schule): deinen Vorschlag kann ich absolut vergessen, würde weder Mutter noch KiTa akzeptieren! Ich könnte das sofort mit der Bullerei ausdiskutieren.

zu 7 (sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim
  Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden
  Wochenende nachgeholt):
  Ist zugegeben ziemlich kompliziert von mir formuliert. Vielleicht hab ich damit mehr Erfolg, wenn ich das dem Gericht    einfacher formuliere.



Einen Punkt habe ich noch vergessen - nämlich das Thema “Urlaub/Verreisen”.
Vielleicht kann mir jmnd. was dazu sagen?!

Ich nehme an, die KM kann jederzeit mit dem 3jährigen Kind verreisen? Auch außerhalb der KiTa Schließzeiten?
Wie lange im Jahr kann die KM mit dem Kind im Jahr verreisen?

Wenn innerhalb des Urlaubs meine Umgangstermine ausgefallen, kann ich per Umgangsvereinbarung darauf bestehen, dass sie nachgeholt werden?
Stehen mir Urlaube mit dem Kind zu?
Ich gehe ganz stark von nein aus, bin aber gespannt eure Meinung zu hören.
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RE: Umgang gerichtlich festlegen lassen - Durchsetzbare Forderungen und Luftschlösser - von NeverTrustAHoe - 01-04-2020, 13:52

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