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Umgang gerichtlich festlegen lassen - Durchsetzbare Forderungen und Luftschlösser
#11
@Austriake

nein, keineswegs glaube ich noch an das Rechtssystem. Dass man den Umgang nicht per Ordnungsgeld durchsetzen kann, das ist zu mir durchgedrungen.
Zu glauben, dass wenn man die Mutti nur nicht provoziert und alles beim Alten läßt, mag in den meisten Fällen langfristig die richtige Haltung sein. Das leugne ich nicht!
In meinem speziellen Fall, denke ich, ist sie es nicht.

@Voldemort

Es geht hier nur um hypothetische Annahmen.
Meine Frage zielt darauf ab, zu erfahren, was mit meinen (dann gerichtlich geregelten) Umgangsterminen ist, die mir wegen der Reiselust der Mutti entfallen.
Habe ich zumindest theoretisch das Recht diese Termine zur Nachholung einzufordern?
Kann die KM, sowohl theoretisch als auch praktisch, jederzeit nach Belieben mit dem Kind verreisen?
So spontan sie möchte, so häufig und so lange sie möchte?
Ich habe keine Möglichkeit auf die Einhaltung der festgelegten Umgangstermine zu bestehen?
Ich rede NICHT von der Durchsetzung meines Anspruchs, ich rede nur davon, ob sowas in den Gesetzbüchern irgendwie niedergeschrieben ist.
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RE: Umgang gerichtlich festlegen lassen - Durchsetzbare Forderungen und Luftschlösser - von NeverTrustAHoe - 06-04-2020, 11:19

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