19-04-2020, 09:26
(31-03-2020, 09:58)p__ schrieb: Die Finanzämter sind selbstverständlich verbunden, das läuft über das Bundeszentralamt für Steuern. Wenn Steuerdaten nur in einem Finanzamt bleiben würden, könnte das nächste Finanzamt alles noch mal fordern, weil es ja keine Daten von anderen Finanzämtern hat.
Darauf sind auch Abfragen von anderen Behörden oder einem Familienrichter möglich. Grundlage beim Richter ist § 236 FamFG, Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter.
[font=Roboto, sans-serif]Alles ist gut ausgegangen. Nachdem ich beim Erbschaftssteueramt angerufen habe und die Sachlage erklärt habe ging die Unbedenklichkeitsbescheinigung innerhalb von 2 Wochen an die Bank. Ich wurde nicht überprüft,meine Schulden beim Jugendamt wurden nicht abgefragt.[/font]