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Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung)
#5
Schweizer Recht ist strenger, aber das zählt hier ohnehin nicht. Als einzige Beschwerdeinstanz bleibt dir das Bundestrafgericht.
Aussichtslos ist da noch untertrieben. Grundsätzlich stehen der Stawa alle verfügbaren Zwangsmassnahmen zur Verfügung, welche diese selbstständig ausüben können. Du hast Dir ein ziemlich bescheidenes Land ausgesucht, Rechte von Beschuldigten zählen hier garnix. Die werden das übliche machen, verbotene Fishing Expedition nach Unterlagen, Hausdurchsuchung und
Editionsverfügungen bei Banken und Treuhändern. Wahrscheinlich hast Du ne GmbH am Laufen, mit Strohmann GF nach Aussen. Perfekt. Der wird bei Strafandrohung nach Art. 292 zur Auskunft verpflichtet und ab die Lutzi.

Sofern das Verfahren noch nicht im Gang ist, Aussage verweigern. Nix unerschreiben und die Wohnung aufräumen. Und vielleicht schon das Flugticket buchen. Aber das weisst Du ja sowieso schon.

Achso: Und wenn Du verhaftet wirst, dann lass die die deutsche Botschaft anrufen und verlange diesen deutschen Anwalt aus Bern namens Lücke als Strafverteidiger.
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RE: Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung) - von Alberto - 11-04-2020, 22:27

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