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Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung)
#11
Zuständig für die Strafverfolgung ist das Land in dem die Tat begangen wurde. Da Du Dich in der Schweiz aufhältst und das Kind in Deutschland ist, sind irgendwie beide Länder betroffen - das gibt den Behörden jeden Spielraum, den sie brauchen. Wenn Du sicher gehen willst, flieg in ein Drittland. Dann sind die Schweizer nicht mehr interessiert und in Deutschland wird das Verfahren gestoppt, bis sie Dich wieder haben. Allerdings dürfte das in der jetzigen Corona-Situation schwierig werden.
Sei Dir einfach bewusst, dass in der Schweiz tatsächlich eine Gefängnisstrafe drohen könnte. Wenn Du nicht ausreisen kannst und das abwenden willst, wäre eine Möglichkeit, einen größeren Teilbetrag sofort zu überweisen und dann mit dem Versprechen in Zukunft zu zahlen, auf Milde zu hoffen. Grundsätzlich hat niemand etwas davon, wenn ein so genannter Unterhaltsschuldner im Knast sitzt und dann gar nicht mehr zahlen kann.
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RE: Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung) - von Petrus - 13-04-2020, 01:25

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