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Kinderbetreuung zu Corona-Zeiten
#1
Hallo zusammen,

ich lebe getrennt und betreue meine drei Kinder jeden Mi von 15.30 bis Do 8 Uhr und jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Mo 8 Uhr.

Schulferien teilen wir uns zur Hälfte.

Sonstige schulfreie Tage (Lehrerfortbildung, bewegliche Feiertage) übernehme ich zu einem Drittel.

Insgesamt decke ich schätzungsweise knapp 40 Prozent der Zeiten ab. Mehr schaffe ich nicht, da ich einen 40-Std.-Job und auch nur 30 Tage Urlaub im Jahr habe. Unterhalt zahle ich zu 100 Prozent.

Meiner Exfrau (arbeitet selbstständig) reicht das nicht. Sie möchte, dass ich die sonstigen schulfreien Tage zur Hälfte abdecke. Das ist sehr nervig, weil sie unglaublich penetrant sein kann. Gerade zu Coronazeiten haben wir gerade sehr viel Stress deswegen miteinander. Sie bezieht sich auf irgendwelche rechtliche Vorgaben, wonach ich dazu verpflichtet bin, 50 Prozent der sonstigen schulfreien Tage zu übernehmen. Dazu konnte ich aber bislang nichts finden. In meinen Augen ist das auch Quatsch, da ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe und nicht beliebig frei nehmen kann.

Wie schätzt ihr das ein?
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Nachrichten in diesem Thema
Kinderbetreuung zu Corona-Zeiten - von LuckyLuke - 29-04-2020, 07:44
RE: Kinderbetreuung zu Corona-Zeiten - von p__ - 29-04-2020, 09:51

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