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Sachbearbeiter Unterhaltsvorschusskasse Rechtsaberatung
#2
War es eine Rechtsdienstleistung? Die Definition:

"Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich."

Wenn ja, kommt die Frage, ob sie erlaubt war. In §5 RDG sind die erlaubten Nebenleistungen aufgeführt.
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RE: Sachbearbeiter Unterhaltsvorschusskasse Rechtsaberatung - von p__ - 29-07-2020, 12:27

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