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Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
#2
Alles über 1120.- € darfst du auf jeden Fall abliefern; möglicherweise pfändet man dann bei dir die Rückstände so dass u.U. nicht mehr als 850.- € über bleiben.

Wieso hast du denn nicht aufgestockt? Das Jobcenter hätte die den Unterhalt als durchlaufenden Posten bezahlt, so dass keine Unterhaltsschulden entstanden wären.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden - von Austriake - 15-08-2020, 15:20

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