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Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
#17
(16-08-2020, 14:27)Pistachio 00 schrieb: Seit 07/2013 monatliche Rate von 15 €
= 7 Jahre a 12 Monate = 84 Monate x 15 €
= 1.260 €
Gesamt 2.136 - 1.260 = 876 € noch offen - also doch keine Überzahlung, sondern noch 58 Monate bzw. 4,8 Jahre zu zahlen :-)
Das sind aber nur die Forderungen aus 2012/2013.
Hinzu kommt allein vom tituliertem Unterhalt in Höhe von 111 € aus den Jahren 2013 - 2020 der Betrag von 9.324 €.

Normalerweise werden Zahlungen auf den LAUFENDEN  (monatlich) Unterhalt gerechnet NICHT auf den rückständigen...Kläre mal ab wie die Zahlungen verrechnet werden.
Hast Du eine Zwangsvollstreckung wirst der rückständigen Unterhalt getilgt. Siehe @p 850d zpo e.c.t...

Oder wurdest Du gepfändet ????
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RE: Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden - von Arminius - 16-08-2020, 15:37

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