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Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
#21
p__ und Arminius, Ihr wisst doch das ich das gerade alles durchmache........ :-). Mir mutet man auch schon seit kanpp einem Jahr und insgesamt würden es rund 3 Jahre werden zu, mit 1000 EUR bei Netto 2.250 EUR auskommen zu müssen, Vollzeit und ein goßer Verantwortungsbereich mit eigener Bedrohungslage und massivsten Grundrechtseingriffen meinerseits. Interessiert nur alles keine Sau! Im Gegenteil kriegt man ja noch an den Kopf geknallt, das das ja nicht so schlimm sei, man hätte ja nicht "gar kein Geld mehr" sondern noch "genug zum Leben" und selbstverständlich müssten evtl. überpfändete Summen zurückgezahlt werden *rofl................*

Verwirkung greift übrigens nach neuester Rechtsprechung i.d.R. nicht mehr. Auch in meinem Fall hab ich nicht wirklich Hoffnung. +++++++ Hinzu kommt die Verwirkung, welche ebenfalls durch nicht regelmäßiges pfänden eintritt.+++++++++++++++ Genau dieses wurde durch die genannte neueste Rechtsprechung aber sowas von ausgehebelt :-(

+++++++++Die üblichen Schreiben vom Jugendamt, wieviel Unterhalt mal wieder aufgelaufen wären, hemmen beides nicht.++++++++++++++ Auch dies stimmt leider nicht (mehr), denn dadurch hätte der Betroffene auf jeden Fall ja wissen müssen, das die Rückstände durchaus immer "durchgehend" thematisiert würden.

Ansonsten kann auch ich nur dem TE raten:
Lass alles so, wie es ist!!!
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RE: Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden - von Gast1969 - 17-08-2020, 17:30

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