Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aufstocken mit Schwerbehinderung
#17
Atttest ist wohl nicht geeignet. Die Richter sind keine Arbeitsmediziner und können mit Angaben über Symptomatik und ihrer Auswirkung auf Leistung nichts anfangen.

Ein behandelnder Arzt wiederum kann mit einem Attest eine dauerhafte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kaum feststellen, falls er kein Arbeitsmediziner ist.

Sprich mit dem Arzt darüber, ob er mit dem Attest eine Teilweise Rente (3-6 Stunden täglich) befürworten kann. Danach zur Rentenversicherung oder zum Gericht, um den Gutachten zu bekommen. Falls ich mich nicht irre inzwischen ist Rentenversicherung auch für den Fall 6 bis 8 Stunden täglich auch zuständig und kann die Begutachtung anleiten.

Mit dem Gutachten bist du auf der sicheren Seite, weil die Richter keine Arbeitsmediziner sind.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Aufstocken mit Schwerbehinderung - von ArJa - 24-08-2020, 10:22
RE: Aufstocken mit Schwerbehinderung - von Kapitalist - 06-09-2020, 22:15

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste