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Jungspund auf der Suche nach Rat
#68
(21-12-2020, 04:14)yvessaintlaurent schrieb: Das gilt aber doch nur, falls ich die Unterhaltsansprüche nicht bedienen kann, oder? Ich meine den KU werde ich so oder so zahlen müssen. Das ist klar. Und Betreuungsunterhalt dann die ersten Jahre halt auch, aber warum MUSS ich denn Auskunft über meine gesamtes Vermögen geben, wenn ich doch brav meine Beiträge zahle? Das ist doch nur der Fall, wenn ich nicht zahlen kann, oder? 



Macht mir gerade ein wenig Angst. Werde auf jedenfall erstmal eine fünfstellige Summe unter mein Kopfkissen legen.


Das Gesetz ist eben so formuliert, wie es formuliert ist. Die aktuelle gängige Auslegung/Umsetzung ist die eine Sache, die kann sich aber eben auch schnell mal ändern, wie man sehr gut an der Entwicklung bei z.B. Unterhaltstiteln sehen kann...
Unabhängig davon sind es auch zwei verschiedene Dinge, was die Beistandschaft gesetzlich darf und was sie faktisch kann und tut.
"Meine" hat innerhalb der letzten 12 Monate nicht nur gegen §1605 (2) BGB verstoßen sondern "ganz nebenbei" auch gegen §132 und §263 StGB. 



Grundsätzlich zeigen deine Formulierungen ("Ich muss ja eh..."), dass du noch nicht so ganz verinnerlicht hast, wie der Hase jetzt läuft...
Müssen tust du genau eins: irgendwann mal sterben - bis dahin sollst du vieles, vor allem aber möglichst viel Kohle abdrücken.


Ansonsten genau das was P___ sagt - bzw. vielleicht nochmal etwas deutlicher:
Du unterschreibst einen Unterhaltstitel, dynamisch, unbefristet. Das bedeutet, dass, sobald du darin festgesetzten Betrag (der -wie gesagt- dynamisch ist und jedes Jahr um %-Zahlen erhöht wird, die ein vielfaches von üblichen Lohnsteigerungen oder der Inflationsrate betragen) auch nur mal um einen Cent unterschreitest oder ihn einen Tag zu spät überweist, ein Gerichtsvollzieher dein Konto pfänden kann (und höchstwahrscheinlich auch wird) - und das theoretisch bis an dein Lebensende bzw. bis DU in frühestens 18 Jahren (realistisch eher in 25 Jahren) selber aktiv dagegen vor gehst!
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