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Regress Unterhaltsvorschusskasse
#1
Im Gespräch mit meinem Anwalt meinte dieser:

Würde mir im lfd. Abänderungsverfahren die Unterhaltspflicht erlassen, ob per Vergleich oder Urteil, so wäre dies nicht zugleich rechtsverbindlich für die Unterhaltsvorschusskasse. Zwar wird das Kind durch die Beiständin vor Gericht vertreten, ein Vergleich oder Urteil hätte jedoch keine Bindungspflicht für die staatlich geleisteten Vorschusszahlungen.

Er meinte aber auch, ein derartiger Vergleich würde vermutlich dazu führen, dass die UVK mich nicht mehr versuchen würde in Regress zu nehmen. Ein Urteil stände stärker dar, trotz allem bliebe es dabei: Die Landeskasse könnte weiter Rückholversuche starten, was die vorauslagten Zahlungen ans Kind anginge.

Ist dem so?
Das wäre ja ne Farce. Da wird gerichtlich die Abänderung erfolgreich durchgesetzt, trotz dessen müssen die nicht da drauf verzichten, sich zu gegebener Zeit doch das Geld zu holen. Nehmen wir an ich erbe in 10 Jahren wenn längst die Unterhaltssuppe gegessen sein wird. Die bekommen Wind davon und langen zu?

Darf das sein?
Wozu klage ich eigentlich seit Jahren mein Recht ein?
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Regress Unterhaltsvorschusskasse - von IPAD3000 - 28-09-2020, 18:51
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 28-09-2020, 21:08
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 28-09-2020, 22:08
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 30-09-2020, 11:51
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 02-10-2020, 17:25
RE: Regress Unterhaltsvorschusskasse - von p__ - 02-10-2020, 22:16

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