28-06-2022, 15:05
so, mal zur Info:
der Bundesgerichtshof hat ihre Klage abgewiesen, jetzt bleibt wohl nur noch der europäische Gerichtshof ...
Wohngeldantrag wurde bewilligt, hatte auch von der 2/3 Regel gelesen um alle Kinder voll bei mir anzurechnen, als ich bei der Wohngeldstelle nachgefragt habe, hieß es wenn die Kinder jedes zweite Wochenende und Ferien hälftig bei mir sind, sei dies erfüllt (nach meiner Berechnung ist das aber keine 2/3 Regelung, aber ist ja eher positiv für mich). Die Dame hat sich aber trotzdem noch verrechnet ...
Da die Kinder per 2/3 Regelung anerkennt sind, kann man dann auch Kinderzuschlag beantragen?
Wird Wohngeld jetzt eigentlich bei Unterhaltsklagen meinem Einkommen angerechnet? ich hoffe eher nicht, wäre ja kontraproduktiv.
der Bundesgerichtshof hat ihre Klage abgewiesen, jetzt bleibt wohl nur noch der europäische Gerichtshof ...
Wohngeldantrag wurde bewilligt, hatte auch von der 2/3 Regel gelesen um alle Kinder voll bei mir anzurechnen, als ich bei der Wohngeldstelle nachgefragt habe, hieß es wenn die Kinder jedes zweite Wochenende und Ferien hälftig bei mir sind, sei dies erfüllt (nach meiner Berechnung ist das aber keine 2/3 Regelung, aber ist ja eher positiv für mich). Die Dame hat sich aber trotzdem noch verrechnet ...
Da die Kinder per 2/3 Regelung anerkennt sind, kann man dann auch Kinderzuschlag beantragen?
Wird Wohngeld jetzt eigentlich bei Unterhaltsklagen meinem Einkommen angerechnet? ich hoffe eher nicht, wäre ja kontraproduktiv.