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Wohnadresse des Kindes ausfindig machen
#6
Postzustellurkunden sind meines Wissens nur innerhalb D auch beurkundbare Zustellurkunden. Der ausländische Postbeamte wird eine rechtssichere Beurkundung mangels Berechtigung nicht abzeichnen dürfen. Da du gleichfalls von Einschreiben redest, waren die normalen Briefumschläge wohl aus und die Behörde hat es folgend als Einschreiben deklariert und versendet. Das würde ich keinesfalls annehmen! 

Besser noch, ruf bei deinem Postamt an, meld dich mit Meyer oder Müller, und sage denen, dass dein Mitbewohner oder Vormieter schon länger nicht mehr an der Anschrift wohnt. Oder du berichtest Knallhart von deiner Trauer über das plötzliche Ableben deines schwulen Freundes. Dann wird das Schreiben an das Amt mit dem Hinweis „Empfänger unbekannt verzogen“ oder gar „verstorben“ zurückgegeben und beim Absender für reichlich Verwirrung sorgen. Sei kreativ Big Grin
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RE: Wohnadresse des Kindes ausfindig machen - von IPAD3000 - 01-11-2020, 23:41

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