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Wohnadresse des Kindes ausfindig machen
#16
Das Problem sind ja die Zahlungen, wohne auch im Ausland und mein Lohn ist Passgenau dem Eigenbedarf angepasst.
Das sollte auch so sein, damit keiner noch was verlangen kann.
Der zweite Schritt wäre dann das Jugendamt, wenn es nichts kosten soll und auf sein Recht und Gesetz bestehen, wo man als Vater sogar die Pflicht hat seine Kinder zu sehen.
Meinen Sohn sehe ich normalerweise regelmäßig, 4 Jahre schon, bis Mutti wegen Corona dem Umgang verweigert.
Momentan ist er aber bei mir.
https://vaeteraufbruch.de/index.php?id=startseite
Vater zum Umgang verurteilt – Elternschaft ist kein Wunschkonzert!

Wie nun die Verbrecher die Gesetze umgehen, weis ich auch nicht, aber die haben bestimmt Ausreden und Gründe parat liegen.
Hoffe es hilft weiter.
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RE: Wohnadresse des Kindes ausfindig machen - von Wiederankläger - 02-01-2021, 01:00

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