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KU über Stufe10 - Auskunftspflicht
#3
Für den Anwalt braucht sie doch nichts bezahlen, sie vertritt schließlich die Kinder. Und die haben regelmäßig kein Einkommen, bekommen auf Antrag Beratungshilfe vom Amt. Eine Lehrerin wird diese Form der staatlichen Subvention vermutlich kennen. Oder alternativ spannt sie die Beistandsschaft des JA vor ihren dreckigen Karren.
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RE: KU über Stufe10 - Auskunftspflicht - von IPAD3000 - 14-01-2020, 19:28

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