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Abänderungsklage Kindesunterhalt
#1
Big Grin 
Ich glaube, ich bin jetzt nach längerer Zeit wohl wieder öfter hier Big Grin

Kurz zu meiner Situation:
Seit fast 20 Jahren im europäischen Ausland lebend. Vor 8 Jahren Vater mit einer Deutschen geworden. Ein Jahr nach Geburt hat die KM Kind nach D entführt und wollte mich so zwingen alles aufzugeben, ihr und dem Kind zu folgen und dort zu leben.
Ich habe stattdessen einen HKÜ Verfahren wegen Kindesentführung geführt und habe detailierte Umgangsregelung und zu Umgangskosten und Unterhalt in 7 Stunden Verhandlung durchgesetzt. Dachte ich...
Die KM hat dannach in den kommenden zwei Jahren alle Umgänge blokkiert und sabotiert, in meiner Abwesenheit in D mit dem lokalen Jugendamt konspiriert und am Amtsgericht beim immer selben Richter immer wieder Verfahren zu meinen Kosten (sie immer mit VKH) angestrengt, die mich als Vater im Endeffekt nach bereits 2 Jahren komplett entsorgt haben. Seit 5 Jahren kein Lebenzeichen mehr vom Kind.

Ich habe nach 3 Jahren die Zahlung den ausgehandelten KU in Höhe des jeweiligen Mindestunterhaltes eingestellt. Habe damals meine feste Stelle im öffentlichen Dienst verloren, da ich immer weniger belastbar, stressresistent war und immer öffter Krankgeschrieben-
Natürlich auch, weil ich bei Zeugung nicht die Vorstellung von Vaterschaft hatte, im trennungsfall einzig auf das zahlen von zehntausenden Euro auf das Konto der narzistischen Täterin reduziert zu werden, die mein Kind in Umgebung und Umständen zur Schnecke macht unter denen ich niemals ein Kind in die Welt gesetzt hätte.

Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit und vielen vergeblichen Bewerbungen habe ich mich, mit 48 Jahren selbständig (machen muessen) gemacht.
Seitdem ist mein Einkommen  um ein Drittel gesunken und vor allem Auftragsbedingt sehr sehr unstabil und unsicher geworden.

Ich habe nur einmal was von der zuständigen UVG gehört, nicht geantwortet und sagenhafte 5 Jahre Ruhe gehabt. Die Zeit habe ich unter anderem genutzt mich privat weitgehend Pfändungssicher zu machen.

Habe kürzlich gecheckt das KM mit Kind verzogen ist. Wohin weis ich nicht. Und jetzt meldet sich doch die UVG eines Landkreises der wohl jetzt aktuell zuständig ist.
Das übliche. Offenlegung meines Einkommens, Vermögenswerte und das ganze Programm mit 6 wöchiger Frist. Aufforderung der Rückzahlung des UVG.

Und. Androhung der Zwangsvollstreckung die durch das Luganoer Abkommen kein grösseres Problem ist. Was mir bewusst war.

Privat gibt es bei mir absolut nichts zu hohlen. Wenn aber dauerhaft Firmenkonto mit Pfändung belegt werden und/oder Firmenwagen (älteres Modell) gepfändert werden ist das dass definitive Ende meiner Existenz. Den als Selbständiger in Eigenhaftung habe ich keinen Anspruch auf sowas wie ALG . Die Sozialhilfe hier ist niedriger als in D Hartz IV im Verhältnis zum Preisindex. Davon zu leben ist unmöglich. Ausserdem bin ich noch deutscher Staatsbuerger. Mein Antrag auf die hiesige Staatsbuergerschaft zieht sich, auch wegen Covid, endlos dahin. Und hier werfen sie dir als kuenftigen Sozialhilfeempfänger und mit weißer Hautfarbe möglichst keinen Pass hinterher.

Ich denke jetzt über eine Abänderungsklage nach. Zum einem hat sich wie beschrieben mein Einkommen gravierend verringert zum anderem hat sich seit Datum gerichtlicher Umgangsregelung vor 8 Jahren der valutakurs zu meinen Ungunsten von 1€ - 7,5 zu erschreckenden 1€ zu 10,7 verändert.
Als ich noch gut verdiente habe ich in falscher Grosszuegigkeit generös darüber hinweg gesehen. Jetzt interessiere ich mich aber sehr für die Kaufkraftparität.
Den ich lebe in einem absoluten Hochpreisland. Das muesste sich auch auf den Selbstbehalt auswirken der normalerweise mit 140% des des deutschen Selbstbehaltes (wohl derzeit 1160,-) veranlagt werden muesste, folgt man den diesbezueglichen Ländergruppeneinteilungen, die bei der Zugrundlegung der besagten Verbraucherparität herangezogen werden. Das muesten per dato ca 1620,- netto Selbstbehalt sein und liegt sogar noch leicht ueber dem was ich durchschnittlich verdien. Wenn der Monat läuft.

Und - der wesentlichste Satz in meiner noch aktuellen Umgangsregelung aus 2013 (den ich fast vergessen hatte) ist : "Es wird die Zahlung des jeweiligen Mindestunterhalts nach DDT vereinbart UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES SELBSTBEHALTES " (!)

https://www.anwaltsbuero47.de/kindesunte...in-europa/

Gehe also davon aus, wenn der Unterhalt duch Abänderung den Realitäten angepasst wird, ich unter den Selbstbehalt falle und Ruhe habe. Mein - offizielles- Einkommen wird auch zukünftig definitiv nicht steigen, eher fallen...
Was sind die Meinungen der Experten dazu`?

Soll ich mir in D einen Anwalt nehmen der das für mich regelt?

Oder reicht es aus das wie beschrieben gegenüber der UVG Kasse zu dokumentieren?

Wie lange dauert eine Abänderungsklage durchschnittlich?

Ist das engagieren eines Anwaltes mit spezialisierung internationales Familenrecht notwenig oder geht in Anbedracht der Sachlage auch ein Gewöhnlicher?

Ich gehe ja nicht davon aus, aber könnte eine erfolgreiche Abänderungsklage auch auf UVG Rückzahlungen angewendet werden, weil die von mir geschilderte Einkommens-, Valutakurs und Kaufparitätsbeziehende Situation schon seit Jahren Fakt ist und die Forderungen auch da den Selbstbehalt tangieren?

Zu guter letzt. Bei Selbständigen werden ja die Steuerbescheide der letzten drei Jahre verlangt. Also 2018 bis 2020.
Gerade 2020 habe ich erhebliche Einkommenseinbusen gehabt, und bin sehr daran interessiert, das denen unter die Nase zu reiben. Leider bekomme ich den ferdigen Steuierbescheid für`s Jahr 2020 erst Ende August im nexten Jahr. Das ist ja sich in Schland nicht viel anders. Wie also kann ich anderweitig akzeptiert mein Einkommen für 2020 dokumentieren? Wie ist da die Praxis? Ei Lohnempfänger zeigt ja einfach seine aktuellen Lohnzettel

Bitte keine Empfehlungen doch in die BRD zu ziehen um von Hartz zu vegetieren.
Als sehr Freiheitsliebender Mensch ist ein Leben dort so oder so wie ein Leben im Zuchthaus.

Bin Dankbar für jede kompetente Empfehlung und diesbez. Erfahrungen
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Abänderungsklage Kindesunterhalt - von Dassault - 04-12-2020, 01:11
RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von p__ - 04-12-2020, 10:51
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RE: Abänderungsklage Kindesunterhalt - von p__ - 04-12-2020, 18:56

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