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Sparkonto für's Kind, auf das die KM kein Zugriff hat?
#1
Moin,

wie es so ist, wollen die Großeltern für's Enkel sparen und dafür soll ich nun ein "mündelsicheres" Sparkonto eröffnen. "Mündelsicher" ist hier wohl der etwas falsche Begriff, weil es da, wenn ich es richtig verstehe, um Vormundschaft geht.

Also die Regeln sind: Ich verwalte das Konto als KV mit SR für das Kind, bis es 18 ist. Mit 18 bekommt das Kind die Vollmacht über das Konto. Das Konto soll von Anfang an auf das Kind lauten, damit das Geld nicht zu meinem Vermögen zählt und bei Schwierigkeiten meinerseits pfändbar ist oder ähnliches.
Die KM soll keine Macht / Zugriff auf das Konto haben, da man ja nie weiß, was in den Jahren noch passiert. Die Großeltern wollen da natürlich Sicherheit haben.

Nun wollte ich bei der Postbank was eröffnen, dort muss ich aber "beide Vertreter" angeben und die KM muss auch unterschreiben. Die Unterschrift ihrerseits ist kein Problem (gutes Verhältnis) aber die Postbank schreibt auch, das beide gesetzlichen Vertreter Zugriff auf das Geld haben und Einzahlungen sowie Abhebungen durchführen können.

Kann mich einer mal in "Bankensprech" aufklären, was ich einrichten muss, damit das nicht passiert?

PS.: Ja, mir ist die BGB-Lage bekannt und dass das Kind Anspruch auf Ersatz gegen die KM hätte, wenn das passiert. Aber welches Kind verklagt schon seine Mutter und wie hoch ist die Warscheinlichkeit, dass sie es zurück zahlen könnte, wenn sie schon an das Geld des Kindes ginge.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Sparkonto für's Kind, auf das die KM kein Zugriff hat? - von Antragsgegner - 07-12-2020, 19:14

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