10-01-2021, 14:36
Es ist ja nicht so dass jeder Anwalt so agiert, wie deiner. Doch das er die zweite Instanz nicht abgerechnet hat (hat er vielleicht ggü. der VKH schon?) stinkt bereits zum Himmel. Ich würde zum Gericht gehen und mir den VKH-Antrag zeigen lassen. Dann weiterschauen...
Was die Generalvollmacht angeht, die will jeder Anwalt. Aber darüber ist zumeist ein Feld, wo handschriftlich eingetragen wird, wofür diese gilt. Und dort sollte man im Zweifel „in Sachen Krause./.Krause, Sorgerechtsstreitigkeiten erste Instanz“ eintragen, um zumindest das vorläufige Kostenrisiko zu begrenzen.
Was die Generalvollmacht angeht, die will jeder Anwalt. Aber darüber ist zumeist ein Feld, wo handschriftlich eingetragen wird, wofür diese gilt. Und dort sollte man im Zweifel „in Sachen Krause./.Krause, Sorgerechtsstreitigkeiten erste Instanz“ eintragen, um zumindest das vorläufige Kostenrisiko zu begrenzen.