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Stationäre Unterbringung durch Jugendamt
#2
(15-01-2021, 21:43)Asltaw schrieb: Wer hat Erfahrungen dazu und möchte diese teilen? 

Ich gehe davon aus das Du Unterhalt zahlst UND Sorgeberechtigt bist. Kann Dir nur bzgl. der Kosten was sagen. Wenn es einen Unterhaltstitel gibt hat der in dem Augenblick wo das Kind in der vollstationären Jugendhilfe ist KEINE  "Geltung" mehr.

Das Kind, gesetzliche Vertreter kann aus diesem Zeitraum auch keine Pfändungen mehr durchführen.

Die werden dir einen Kostenfestsetzungsbeschluss zukommen lassen der dann gilt. Das kann Positiv wie auch Negativ sein. Kommt darauf an was Du jetzt zahlst.

Gegen das "Schnüffeln" hast Du keine Chance. Die haben Zugriff auf alle Sozialdaten u. Informationen.

Es gibt eine Tabelle an der kann man sehen was man bezahlen muss.

Alles weitere müssen dir andere sagen da ich nie Sorgeberechtigt war.....

Lg und viel Glück
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RE: Stationäre Unterbringung durch Jugendamt - von Arminius - 16-01-2021, 00:50

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