Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Stationäre Unterbringung durch Jugendamt
#8
(16-01-2021, 13:29)Asltaw schrieb: @Arminius
Danke. Elternteil B zahlt Unterhalt, einen Titel dafür gibt es nicht. Elternteil B wird der Unterbringung nicht zustimmen und nicht unterschreiben. 

Wenn Du ein Einkommen hast wird das anhand der Tabelle berechnet. Solltest Du keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen haben kann es teuer werden.
Du darfst ab Aufenthalt vollstationären Jugendhilfe KEINE Überweisungen mehr an die Kindesmutter etc. mehr tätige

Suizidgefährdet...weiß jetzt nicht ob man sich "Querstellen" sollte...Umsonst kommt man nicht in die vollstationäre Jugendhilfe. Aber das muss jeder selbst wissen..

Alles gute
A.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Stationäre Unterbringung durch Jugendamt - von Arminius - 17-01-2021, 14:37

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Sad Festsetzung durch Jugendamt / Zu wenig Unterhalt tobi1983 16 7.831 02-12-2019, 17:09
Letzter Beitrag: kay
  Androhung von Anzeige durch Jugendamt ultrafant 23 25.563 09-04-2016, 21:57
Letzter Beitrag: raid
  Anforderung Kontoauszuege durch das Jugendamt Globalisierte 5 4.756 09-06-2012, 03:33
Letzter Beitrag: Globalisierte
  Falschbeschuldigungen wegen sexuellem Missbrauch durch Jugendamt Pistachio 00 1 3.991 27-03-2012, 14:43
Letzter Beitrag: Sixteen Tons

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste