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Unterhalt zahlen bei EM-Rente und ergänzenden Sozialleistungen?
#4
(10-02-2021, 21:37)IPAD3000 schrieb: Ich bin 2014 mit meiner Berufsunfähigkeit vor Gericht gezogen. Es hat mit fünf gutachterliche Sezierungen auf etwaige vorhandene Restarbeitsfähigkeit und sieben Jahre Verfahrensdauer gekostet, bis ich jetzt (erstmal) in Ruhe gelassen werde und die Titel murrend ausgehändigt bekam.

Bis jetzt gibt es noch keinen Titel, habe den Kindesunterhalt bis zur Zahlungseinstellung "freiwillig" gezahlt. Bin übrigens nicht berufsunfähig, sondern erwerbsunfähig (bis auf ein Restleistungsvermögen), falls das bei der Fragestellung überhaupt einen Unterschied macht.
Gutachten müsste ich im Klageverfahren von der Rentenversicherung anfordern, selbst habe ich nur die Berichte der niedergelassen Ärzte und die der Kliniken aus den stationären Aufenthalten. Vielleicht reicht das schon, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
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RE: Unterhalt zahlen bei EM-Rente und ergänzenden Sozialleistungen? - von Narrensalz - 10-02-2021, 22:58

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