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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Die haben auch falsch berechnet.

1. Ich könnte das Gehalt nie in Festanstellung bekommen. Deswegen war es ja auch befristet. In meiner Position bekommt man laut Stepstone z.B. in meiner Region im Schnitt 66000 Euro für eine Festanstellung. Das macht dann 3300 Euro netto. Es ergibt dann ein KU von 437 Euro.

2. Berechnet man jetzt nachehelichen Unterhalt ganz normal ohne Ehedauer, Trennungsdauer etc zu betrachen, kommt man auf 706 Euro Unterhalt wenn man 1/2 rechnet oder 605 bei 3/7 also viel weniger.

Ich denke das Gericht muss auch begründen was man in meiner Position in Festanstellung (und nicht befristet) auch bekommt.

3. Wie p___ schon sagte wurde die Ehedauer und Dauer Unterhalt nicht begründet. Nach weniger als 4 Jahren Ehe und 4 Jahren Trennung soll man so viel Zahlen wie frisch getrennt. Ob das zulässig ist?

4. Ich wäre bereit, eine Hilfskraft/Nanny für meine Tochter zu finanzieren. Meine Ex arbeitet 32 h. Ich müsste für etwa 10 Stunden jemanden finden. Das macht bei 15 Euro 150 Euro wöchentlich bzw. 600 Euro monatlich. Fremdbetreuung hat Vorrang denke ich. Ich würde lieber 600 Euro für ein Betreuer ausgeben als für die Ex. Das wird Ihr natürlich nicht schmecken.

5. Beim ehelichen Unterhalt geht es um die EHELICHEN VERHÄLTNISSE. Ich war damals auch selbständig und habe auch etwa 5500 verdient - aber mit der Steuerklasse 3 und ohne Kind! D.h. ich würde mit Steuerklasse 1 4700 Euro verdienen. Brutto sind es etwa 9000 Euro. Vom NETTO darf ich 24% abziehen - für die Altersvorsorge. Dann bleiben 2700 Euro für den Unterhalt (Kindesunterhalt wird wahrscheinlich fiktiv gerechnet, aber ob man zu mehr als Mindestunterhalt zahlen muss, muss auch begründet werden) Von Diesem 2700 wird noch KU abgezogen und dann nachehelicher Unterhalt berechnet. Ich hatte noch 18 000 Euro Nachzahlung für die Krankenkasse (für 3 Jahre). Das müsste auch noch abgezogen werden.

6. Auch wenn man annimmt, dass ich 5500 verdienen kann, ist die Berechnung auch falsch. Das wären etwa 10 000 Euro brutto. Beitragsbemessungsgrenze ist 7050 Euro. Ich darf sowieso 4% meines für Altersvorsorge aufwenden, was ich nachweislich auch gemacht habe. Das gute ist. Ich darf auch noch 22,6% vom Brutto für mein Unterhalt abziehen. Das wären 2200 Euro Abzug. Das Gericht weiß, dass ich in Altersvorsorge investiert habe.


Wie gesagt, es ist ziemlich enttäuschend. Die Richterin hat es sich zu einfach gemacht.

Alles wurde maximal gegen mich Entschieden.

Ich werde auf jeden Fall zu OLG gehen. Ich kann nicht verlieren.
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von akay - 27-11-2022, 10:24
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