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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
(28-11-2022, 11:49)p__ schrieb: Unstimmigkeiten reichen nicht! Nochmal: Das muss auch so in deinen Anträgen im Amtsgericht schriftlich gestanden haben oder im Protokoll auftauchen. Wenn dein Anwalt gepennt hat und etwas nicht genau so auch vorgebracht wurde, dann ist der Zug abgefahren. Oder wenn sie dich beim Protokoll beschissen haben. Das ist keine Ausnahme!

Ich sage ja nicht, dass der Gang zum OLG sinnlos ist. Aber er muss auf einer Basis passieren, sonst ist es hinausgeworfenes Geld. Vermeide es, noch mehr Geld den Juristen zu schenken. Ob die Basis wirklich vorhanden ist, das ist bisher nicht ansatzweise klar geworden.

Wie soll ich das verstehen?

Beispiel: Fiktives Einkommen. Hat die Richterin meine Anwältin gefragt, ob sie etwas gegen die Berechnung hat und meine Anwältin hat nicht reagiert?
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von akay - 28-11-2022, 11:52
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