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BGH vom 19.02.2020 - XII ZB 358/19: Nie zusammengelebt? Zahl's trotzdem!
#3
Naja, sie waren ja fast ein Jahr verheiratet.
Wie man da zusammenlebt ist ja egal.
Klar ist nur, der Beschluss vom OG ist wie alle anderen auch, so entschieden worden, dass Mann zahlen muss,
wenn der auch noch im Ausland lebt und arbeitet, da kann Deutschland sofort zugreifen und das maximale fordern.
Es geht sich doch immer nur ums Geld, auch wen Gerichte und Richter das nicht behaupten.
Die denken nur an die eigenen Kasse. Der Rest ist denen egal.
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RE: BGH vom 19.02.2020 - XII ZB 358/19: Nie zusammengelebt? Zahl's trotzdem! - von Wiederankläger - 25-02-2021, 09:36

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