05-04-2021, 10:36
Mal so zum Überlegen: was, wenn du freiwillig den bisher gezahlten Unterhalt bei einem Notar titulieren läßt?
Wenn Exe dann mehr will, muß sie auf eigene Kosten klagen gehen. Ich würde nach einer solchen Titulierung auch nichts mehr offenlegen.
Wenn Exe dann mehr will, muß sie auf eigene Kosten klagen gehen. Ich würde nach einer solchen Titulierung auch nichts mehr offenlegen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1