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Kindesunterhalt und Anwaltsempfehlung
#3
So weh es auch tut, einem stinkfaulen Weib noch Gedl in den Rachen zu werfen (ich weiß, wovon ich rede...) - in deinem Fall ist das alles noch überschaubar.
Mein Tipp: rechne das Einkommen passend, wie vom Blauen Wolf vorgeschagen. Dann gehst du zu einem Notar und erstellst freiwillig einen Unterhaltstitel über den Unterhaltsbetrag, den du ausgerechnet hast, befristet zum 18. Geburtstag des Kindes.
Das hat für die folgenden Charme: wenn das Jobcenter mit dem Unterhaltsbetrag nicht einverstanden sein sollte, müssen die dich auf den Differenzbetrag verklagen. Falls das Jobcenter gewinnt, beziehen sich die Gerichtskosten nicht auf den gesamten Betrag (Streitwert), sondern nur auf die Differenz. Die Befristung zum 18. Geburtstag wird das Jobcenter weniger interessieren, mag sein dass die das akzeptieren. Meist macht da eher das Jugendamt Zicken, aber die sind offebar noch nicht im Boot.
Du hast nichts darüber geschrieben, ob Du Kontakt zu dem Kind hast. Falls nicht, ziehst du mit dem Unterhaltstitel den endgültigen Schlußstrich. Sieh es so: du bezahlst noch ein paar Jahre dafür, in Ruhe gelassen zu werden. Den Gegenwert eines Mittelklasse-Autos für den Seelenfrieden.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Kindesunterhalt und Anwaltsempfehlung - von Austriake - 11-04-2021, 19:06

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