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Umgangsboykott
#2
Anzeige nein, machen die nicht,  du kannst wenn nur gerichtlich einklagen oder Antrag auf ORdnungsgeld stellen wenn dies im Beschluss mit aufgenommen wurde. Dazu brauchst du auch keinen Anwalt.
Was meinst du mit noch geltend machen ? Ein Urteil/Beschluss endet nicht einfach so sondern nur wenn er wieder gerichtlich abgeändert wird. Ergo hat dieser seine Gültigkeit. Ist nur die Frage ob du den Umgang in dieser ganzen Zeit auch immer voll wahrgenommen hast um darauf zu bestehen.

Teile ihr doch mit das du damit nicht einverstanden bist, den Umgang wie "vereinbart" einforderst und darauf bestehst.
Ihre Gründe akzeptierst du nicht.Punkt.

Stelle dich aber, egal welchen Weg du einschlägst, darauf ein, das "Sie" am längeren Hebel ist. Denn wenn, musst du das gerichtlich durchsetzen lassen ( geht auch ohne Anwalt ). Kann aber je nachdem was los ist bei euch, nach hinten gehen.

Besser wäre eine gütige Einigung ohne den Stressfaktor Gericht etc.. . . .  Aber dies ist meist unmöglich.
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Umgangsboykott - von aboe - 22-04-2021, 15:33
RE: Umgangsboykott - von Nuffü - 23-04-2021, 06:34
RE: Umgangsboykott - von Alles-durch - 25-04-2021, 14:54
RE: Umgangsboykott - von aboe - 26-04-2021, 09:48
RE: Umgangsboykott - von Nuffü - 26-04-2021, 10:51
RE: Umgangsboykott - von Nappo - 26-04-2021, 13:53
RE: Umgangsboykott - von Ruckzuckmaschine - 30-04-2021, 00:04

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