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Betreuungsunterhalt in Steuererklärung angeben?
#6
Nochmal: Nein! Handelt es sich um Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB, dann kann das der Pflichtige innerhalb der Höchstgrenze als aussergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Man sehe sich § 33a EStG Abs. 1 Satz 1 an.

Dafür ist die Anlage U beim Berechtigten NICHT da. Der Berechtigte muss dieses Geld NICHT versteuern. In Anlage U gehts ums begrenzte Realsplitting, das nur ehemals Verheirateten offensteht, das ist Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt. Da sind die Beträge höher und ein Nachteilsausgleich ist Pflicht.
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RE: Betreuungsunterhalt in Steuererklärung angeben? - von p__ - 27-07-2021, 16:03

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