17-07-2019, 10:08
Die Volljährigkeit und das Studium hat die üblichen unterhaltsrechtlichen Konsequenzen. Höherer Selbstbehalt für dich, andere Berechnung, neuer Bedarf, Verpflichtung erst den Bafög-Antrag zu stellen...
Das bedeutet, dass der Titel nicht mehr stimmt. Am besten wäre es für dich, du würdest den Titel zurückbekommen und bei Bafög-Ablehnung zahlst du entsprechend einer soliden Berechnung unter Einbeziehung beider Elterneinkommen weiter einen Unterhaltsanteil. Das "Titel zurückbekommen" klappt aber erst, wenn das Kind bereits volljährig ist. Vorher ist die Mutter oder das Jugendamt bei einer Beistandschaft die Ansprechpartnerin, glaubst du die werden dir den freiwillig geben? Bis Volljährigkeit ist auch jede Klage witzlos und würde keinen Erfolg haben. Schliesslich läuft der Unterhalt bis Volljährigkeit und die Vertreterin ist nun mal die Mutter/Beistandschaft.
Vor Volljährigkeit kannst du also nichts machen. Nur mit der Tochter reden, erklären wie es nach Volljährigkeit läuft. Erkläre deine Bereitschaft, weiterhin nach Düsseldorfer Tabelle zu bezahlen, wenn sie kein Bafög bekommt, erkläre ihr wie der Unterhalt dann berechnet wird. Offeriere grosszügig, was du sowieso zahlen musst :-)
Das bedeutet, dass der Titel nicht mehr stimmt. Am besten wäre es für dich, du würdest den Titel zurückbekommen und bei Bafög-Ablehnung zahlst du entsprechend einer soliden Berechnung unter Einbeziehung beider Elterneinkommen weiter einen Unterhaltsanteil. Das "Titel zurückbekommen" klappt aber erst, wenn das Kind bereits volljährig ist. Vorher ist die Mutter oder das Jugendamt bei einer Beistandschaft die Ansprechpartnerin, glaubst du die werden dir den freiwillig geben? Bis Volljährigkeit ist auch jede Klage witzlos und würde keinen Erfolg haben. Schliesslich läuft der Unterhalt bis Volljährigkeit und die Vertreterin ist nun mal die Mutter/Beistandschaft.
Vor Volljährigkeit kannst du also nichts machen. Nur mit der Tochter reden, erklären wie es nach Volljährigkeit läuft. Erkläre deine Bereitschaft, weiterhin nach Düsseldorfer Tabelle zu bezahlen, wenn sie kein Bafög bekommt, erkläre ihr wie der Unterhalt dann berechnet wird. Offeriere grosszügig, was du sowieso zahlen musst :-)