13-03-2021, 00:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2021, 00:32 von Alles-durch.)
(12-03-2021, 23:44)Gast1969 schrieb: Meiner Meinung nach würde sich folgende Rechnung ergeben (für die Zahlungen hab ich natürlich jeweils belege):
26.000 EUR Rückstand
./. 6.000 EUR im Wege der Schätzung
= 20.000 EUR tatsächlicher Rückstand
./. 10.000 EUR aus Pfändung bis Stichtag OLG (04/2020)
./. 6.000 EUR weitere Pfändungen seitdem
= 4.000 EUR Rest
zzgl. 4.700 seit Volljährigkeit aufgelaufener lfd. Unterhalt
Gesamt 8.700 EUR!
Meinungen gibt es halt viele. Welche davon die richtig ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich kenne ja nur Deine Version.
Handle einen Deal mit Deiner Tochter aus.
Das habe ich Dir bereits empfohlen bevor Du 14 Mille oder what-ever an Verfahrenskosten für Gerichtsprozesse verballert hast. Ich bleibe dabei.