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Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1
#1
Hallo alle zusammen, ich benötige Hilfe beim Thema Sonderbedarf. 
Ich bin alleinerziehender Vater. Meine große Tochter ist 14 und lebt bei mir seit 4 Jahren. Die andere Tochter, um die es jetzt hier geht ist 11 Jahre alt und lebt bei der Mutter. Ich war nicht verheiratet.
Die Mutter hat jetzt über das Jugendamt "Sonderbedarf" angemeldet. Und zwar geht es um sogenannte Sozialtage für die 5. Klasse. Diese Kosten 140.-€.  Die Schule führt diese Sozialtage jedes Jahr für die neuen Fünftklässler durch. Das JA hat mich angeschrieben und um eine Beteiligung hierzu gebeten. Ich habe das beim Jugendamt abgelehnt da ich von meinem Nettoverdienst unter 1400.-€ Selbstbehalt liege. Jetzt hat mich das Jugendamt erneut angeschrieben und mich zur Auskunft meiner wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen aufgefordert mit dem Hinweis das bei knappen wirtschaftlichen Verhältnissen auch ein geringerer Selbstbehalt angesetzt werden kann. Achja was vielleicht noch wichtig ist, ich bewohne zusammen mit meiner bei mir lebenden Tochter eine selbst genutzte Immobilie. Ich kann keine Schuldzinsen angeben. 
Wie soll ich hier nun vorgehen ? 

Es geht mir um die rechtliche Seite. Ich möchte bitte KEINE Diskussion warum ich nichts bezahlen will oder warum ich hier mich nicht anteilig beteiligen will etc. Ich bitte um Unterstützung mit Tips wie ich mich verhalten und vorgehen soll.

DANKE
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Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von Stronzus - 28-10-2021, 11:48
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 12:27
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von IRFP - 28-10-2021, 13:47
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 14:01
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 17:10
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 17:46
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 18:01

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