28-10-2021, 17:59
(28-10-2021, 17:46)p__ schrieb: Was oben steht. Nochmal: Auskunft: Ja, wenn letztes Auskunft >2 Jahre. Forderung mit Hinweis auf Selbstbehalt ablehnen. Die Gegenseite muss klagen oder aufgeben. Wenn du aber das Kostenrisiko einer Klage scheust, zahlst du die Forderung, immerhin herrscht Anwaltspflicht für dich - die Gegenseite hat den kostenlosen Beistand. Rechne damit, dass du nach "klein bei geben" öfter angegangen wirst.
Die letzte Auskunft war letztes Jahr im Mai 2020.
Und da war es so das sich mein Einkommen verringert hatte. Und dann hieß es zuerst es bleibt alles beim alten Betrag und ich solle das weiterzahlen. erst auf Nachfrage das sie mir das erklären soll wurde der Unterhalt auf den Mindestsatz gesenkt.
Ab wann bekommt man PKH ?